Perfect Charging

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5 Jahre Gewährleistung Mit der Gewährleistungsverlängerung für Selectiva 4.0 und SelectION Ladegeräte

Kostenlose Gewährleistungsverlängerung für Endkunden bei Produktregistrierung eines Fronius Selectiva 4.0 Lagegeräts in den Leistungsklassen 2 - 30 kW und eine SelectION Ladegerätes in den Leistungsklassen 3 - 30 kW 

Die vorliegenden Gewährleistungsbedingungen gelten für Endkunden bei einer Fronius Online-Produktregistrierung von Fronius Selectiva 4.0 und SelectION Ladegeräten für das registrierte Gerät. Endkunden sind hier einerseits Endkonsumenten und andererseits gewerbliche Endkunden, als letzte Abnehmer des Geräts, zu verstehen. Händler und Wiederverkäufer sind von dieser Gewährleistungsverlängerung ausgeschlossen.

Gewährleistungsdauer:

Bei Produktregistrierung von Fronius Selectiva 4.0 oder SelectION Ladegeräten durch den Endkunden erhält dieser insgesamt 5 Jahre Gewährleistung. Die Gewährleistungsverlängerung kann vom Endkunden maximal 12 Monate ab dem Kaufdatum durchgeführt werden. Gerechnet vom Datum des Kaufvertrages bzw. dem Rechnungsdatum (Dokumente sind hochzuladen), gilt die kostenlose Gewährleistungsverlängerung unter folgenden Voraussetzungen:

Gewährleistungsberechtigter:

Berechtigt aus dieser Gewährleistungsverlängerung ist nur der Endkunde des Produkts, sonstige Personen haben keine Ansprüche.

Kostenübernahme:

Im Gewährleistungsfall (bei Auftreten eines Mangels) werden folgende Kosten für insgesamt 5 Jahre übernommen: 

  • Material: Fronius stellt dem Anspruchsberechtigten kostenlos ein Ersatzbauteil zur Verfügung.
  • Transport: Fronius übernimmt keinerlei Versand- und Transportkosten.
  • Service: Fronius übernimmt die Kosten der mit Aus- und Einbau des Ersatzteils verbundenen Arbeitszeit, wenn diese Leistungen durch Fronius oder einen von Fronius beauftragten Dritten durchgeführt werden. Sonstige Kosten wie Reisekosten, Montagekosten, Zölle werden von Fronius nicht übernommen.

Anwendungsbereich:

Die Gewährleistung gilt ausschließlich für folgende Komponenten der Ladegeräte: 

  • Ladegerät lt. Kaufvertrag
  • Im Gerät werkseitig verbautes Zubehör lt. Kaufvertrag

Ausnahmen:

Folgende Komponenten sind von der Gewährleistung ausgenommen:

  • Software
  • Ersatzteile, Austauschteile
  • Gebrauchtgeräte
  • Verschleißteile

Gewährleistungsfall:

Fronius wird binnen angemessener, mindestens 4-wöchiger Frist, nach eigener Wahl entweder 

  • den mangelhaften Gegenstand oder dessen mangelhafte Teile gegen einen mängelfreien Gegenstand oder mängelfreie Teile austauschen oder verbessern,
  • dem Auftraggeber eine angemessene Preisminderung gewähren oder,
  • den Vertrag – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – aufheben.

Gewährleistung / Gewährleistungsausschluss:

Es gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen von Fronius, die auf unserer Website unter www.fronius.com zu finden sind. Insbesondere sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn: 

  • die von Fronius beigestellten bzw. vom Kunden anzufordernden Einbau-, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen nicht beachtet oder deren Beachtung dem Anwender nicht oder nicht vollständig überbunden wurden,
  • die Montage nicht sach- und normgemäß, insbesondere nicht durch hierfür konzessionierte Unternehmer durchgeführt wurde,
  • am Liefer- oder Leistungsgegenstand ohne unsere Zustimmung Instandsetzungs- oder andere Arbeiten vorgenommen wurden,
  • dieser unsachgemäß bedient oder gebraucht, trotz defekten Schutzeinrichtungen betrieben, ohne unsere Zustimmung aus dem Vertragsgebiet verbracht oder entgegen Anweisungen von Fronius oder für Zwecke für die er nicht bestimmt ist, verwendet wurde, und ferner, wenn Mängel auf Fremdkörpereinwirkungen, chemische Einflüsse, Überspannungen, Verhalten Dritter oder überhaupt auf höhere Gewalt zurückzuführen sind,
  • natürlicher Verschleiß auftritt,
  • Fronius mit der Ausführung von Reparaturaufträgen, mit der Umänderung oder dem Umbau gebrauchter Gegenstände oder mit der Lieferung solcher Gegenstände beauftragt wurde,
  • der Auftraggeber unsere Liefergegenstände bzw. von uns erbrachte Leistungen zusammen mit Fremd- oder Nachbauteilen einsetzt, deren Verwendung nicht ausdrücklich vorab von Fronius empfohlen wurde,
  • Fremd- oder Nachbauteile eingesetzt werden.

Allgemeine Bestimmungen:

Der Rücktransport von Geräten oder Komponenten hat in Originalverpackung oder gleichwertiger Verpackung zu erfolgen. Innerhalb der Gewährleistung geht das Eigentum des Defektgerätes bzw. der Defektteile bei Erhalt des Austauschgerätes auf Fronius über. 

Zur Inanspruchnahme der Fronius Gewährleistung müssen das Gewährleistungszertifikat sowie die Rechnung des registrierten Fronius Ladegeräts vorgelegt werden. 

Den Endkunden trifft während des gesamten Zeitraumes die Beweislast, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. 

Fronius ist berechtigt sich zur Gewährleistungserfüllung Dritter zu bedienen. Zu diesem Zweck ist Fronius berechtigt, die dazu notwendigen Daten (z.B: Seriennummer, Kontaktdaten des Kunden und dgl.) an diese Dritte weiterzugeben. Für weitere Infos verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar im Internet unter: www.fronius.com

Ergänzende Information zum Datenschutz:

a) Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Fronius International GmbH Froniusstraße 1, 4643 Pettenbach; Österreich, Tel. +43 (0) 7242 241 – 0; E-Mail: contact@fronius.com;

b) Zweck der Verarbeitung: Gewährleistungsverlängerung;

c) Rechtsgrundlage: Vertrag & berechtigtes Interesse des Verantwortlichen;

d) Empfänger: Ausschließlich der Verantwortliche sowie die Fronius Unternehmensgruppe und deren Repräsentanten, Generalvertreter und Vertriebspartner;

e) Übermittlung an Drittland: an die vorgenannten Empfänger weltweit;

f) Dauer/Löschung: Verarbeitung und Aufbewahrung für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie allenfalls darüber hinausgehender rechtlicher bzw. gesetzlicher Anforderungen. Anschließende vollständige Löschung.

Ihre Rechte:

a) Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten, Sie betreffenden personenbezogenen Daten;

b) Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten im Falle deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit;

c) Einschränkung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wie insbesondere bei erheblichem Verdacht auf unrechtmäßige Verarbeitung oder bei Widerspruch;

d) Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format;

e) Löschung Ihrer personenbezogenen Daten für den Fall des Vorliegens hierfür bestehender, rechtlicher Gründe;

f) Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten aus Gründen Ihrer besonderen Situation;

g) Widerruf im Falle Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten; und

h) Beschwerde an uns, falls Sie der Auffassung sind, dass unzulässige Verarbeitungen Ihrer personenbezogenen Daten durch uns stattfinden. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine entsprechende Beschwerde an die Österreichische Datenschutzbehörde in Wickenburggasse 8, 1080 Wien, zu richten. 

Geltungsbereich:

Diese Gewährleistungsverlängerung kann nur in folgenden Ländern abgeschlossen werden:

Austria, Brazil, Chile, Czech Republic, France, Germany, Hungary, India, Ireland, Italy, Liechtenstein, Luxembourg, Mexico, Netherlands, Norway, Poland, Portugal, Slovakia, South Africa, Spain, Switzerland, Turkey, United Kingdom.

Der Abschluss einer Gewährleistungsverlängerung ist in allen anderen Ländern ausgeschlossen.

Rechtlicher Hinweis:

Die Gewährleistungsverlängerung wird mit Fronius International GmbH, mit Sitz in 4643 Pettenbach, Froniusstraße 1, Österreich geschlossen.

Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts sowie des IPRG (Internationales Privatrecht) und der Kollisionsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wels, Österreich.